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DIN EN 1176-1:2008 Produktsicherheit

Seit 1998 gibt es die DIN/EN 1176, diese ersetzte die bis dahin gültige DIN 7926 zum Nachweis der Produktsicherheit. In dieser Norm sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden festgelegt. Seit dem Sommer 2009 ist die aktuelle Fassung der DIN EN 1176, die DIN EN 1176:2008 gültig. Alle Spielplatzgeräte die auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen stehen müssen diesen Anforderungen entsprechen. Unter öffentlich zugänglich versteht man unter anderem auch Spielplätze in Kindertagesstätten, Kindergärten, teilweise auch Krippen und Schulen.

Unsere Weideniglus (Art.: 101155 und 101175) sowie die Tipis ( Art.: 12210 und 102190) wurden durch die Dekra Stuttgart nach den §§ 3, 6 Produktsicherheitsgesetz DIN 1176.1: 2008-08 und DIN 1176-7: 2008-08 geprüft.

Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Sie erhalten von uns für diese Produkte folgende Unterlagen in PDF Form: Dekra Gutachten, LGA Untersuchungsbericht zu dem auf dem Stahlgestell verwendeten Lack, Produktvorinformation nach DIN EN 1176-1 sowie ein Wartungsprotokoll.Zu unseren Produkten: Weidenmuschel (Art.: 103180), Tipi mit Stahlgestell (Art.: 106160) und Weidentunnel (Art.: 105140, 105120 und 105130) erhalten Sie den LGA Untersuchungsbericht zu dem auf dem Stahlgestell verwendeten Lack, die Produktvorinformation nach DIN EN 1176-1 sowie ein Wartungsprotokoll. Für das faltbare Tipi erhalten Sie die Produktvorinformation nach DIN EN 1176-1 sowie ein Wartungsprotokoll. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Spielplatzprüfung.Die Verantwortung, dass die Spielplatzgeräte und auch die Einbausituation den Anforderungen der Norm entsprechen liegt zunächst beim Spielplatzbetreiber. Das heißt auch, dass er als Betreiber dafür sorge zu tragen hat, dass die von der Norm geforderten Regelmäßigen Inspektionen und Wartungen durchgeführt werden (Verkehrssicherungspflicht).

Der Spielgerätehersteller ist jedoch dazu verpflichtet die Spielplatzgeräte die er ausliefert nach dem aktuellen Stand der Technik, d.h. der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültige Fassung der Spielgeräte-Norm zu fertigen. Falls die Geräte nicht der Norm entsprechen liegt die Verantwortung bei Spielgeräte-Hersteller.

Auch der Einbau der Spielplatzgeräte muss nach den Vorgaben der DIN/EN 1176 erfolgen. Hierfür trägt derjenige bzw. die Firma die Verantwortung die die Montagearbeiten durchführt.

Bei der Inspektion eines Spielplatzes und dessen Spielgeräte werden von der Norm verschiedene Inspektionsroutinen gefordert. Diese unterscheiden sich in Umfang und Häufigkeit in der Sie durchgeführt werden sollen. In den Produktvorinformationen finden Sie die für Weidenzauber Produkte nötigen Wartungsintervalle. Bitte halten Sie diese ein, denn mur so kann die Produktsicherheit sichergestellt werden.